Ersatzerklärung des Notorietätsaktes

Das Dokument ist eine Ersatzerklärung des Notorietätsaktes zur Vorlage bei öffentlichen Verwaltungen gemäß Art. 47 des D.P.R. Nr. 445/2000.

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Veröffentlichungsdatum

05.05.2026

Beschreibung

Die Erklärung dient dazu, bestimmte Tatsachen unter eigener Verantwortung gegenüber der Gemeinde zu bestätigen. Sie ist von der Stempelsteuer befreit und kann auch digital übermittelt werden. Für die Gültigkeit muss sie entweder persönlich vor einem Beamten unterschrieben oder mit einer Kopie des Ausweises eingereicht werden.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

05.05.2026

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Zuletzt aktualisiert: 05.05.2026, 15:12 Uhr