Diese Sondervollmacht ermöglicht es, Planungs- und Verwaltungsdokumente digital zu unterschreiben und über den Einheitsschalter (ESB) einzureichen. Sie gilt nur für ein einzelnes Verwaltungsverfahren und muss für jede neue Einreichung erneut ausgestellt werden. Der Bevollmächtigte muss die Originaldokumente aufbewahren und auf Anfrage vorzeigen können.