Das Dokument beschreibt, wie materielle Fehler in Bau- und Landschaftsplänen korrigiert werden können. Es erklärt, dass solche Fehler offensichtliche Unrichtigkeiten sein müssen, die keine genaue Interpretation erfordern. Die Korrektur erfolgt auf Antrag der Gemeinde und muss bestimmte Dokumente und Begründungen enthalten.