Die Person erklärt, dass sich seit der letzten Brandschutzprüfung keine baulichen oder technischen Änderungen am Gebäude oder an der Nutzung ergeben haben.
Es wurden keine neuen Gefahrenstoffe gelagert, keine Änderungen an der Nutzung der Räume vorgenommen und keine größeren Menschenansammlungen zugelassen.
Die Brandschutzmaßnahmen sind weiterhin funktionsfähig, und es wird versichert, dass alle gesetzlichen Wartungen und Schulungen regelmäßig durchgeführt werden.