Die Planerin oder der Planer bestätigt, dass das Bauprojekt den technischen Regeln für barrierefreies Bauen entspricht.
Je nach Art des Gebäudes (öffentlich, privat zugänglich oder Wohnbau) werden verschiedene Anforderungen geprüft, z. B. Türbreiten, Aufzüge, barrierefreie Toiletten und Zugänge.
Die Erklärung wird mit einem Formular und technischen Unterlagen eingereicht und dient als Nachweis für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.