Verordnung betreffend die Rückerstattung der Spesen der Verwalter für institutionelle Außendienste

Die Verordnung regelt, wie Verwaltern die Kosten für dienstliche Außentermine erstattet werden.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

09.03.2010

Beschreibung

Die Verordnung legt fest, dass Verwalter Geld zurückbekommen können, wenn sie für ihre Arbeit außerhalb des Büros unterwegs sind. Es wird beschrieben, welche Arten von Kosten (zum Beispiel Fahrtkosten oder Verpflegung) erstattet werden und wie man diese beantragen muss. Ziel ist es, klare Regeln für die Rückerstattung zu schaffen, damit alle wissen, was bezahlt wird und wie der Ablauf ist

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Veröffentlichungsdatum

09.03.2010

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Zuletzt aktualisiert: 08.07.2025, 11:24 Uhr

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