Verordnung betreffend die Einsprüche gegen Beschlüsse

Die Verordnung regelt, wie Einsprüche gegen Gemeindebeschlüsse eingereicht und bearbeitet werden.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

01.10.2024

Beschreibung

Diese Verordnung beschreibt, wie Bürger Einsprüche gegen Beschlüsse des Gemeinderats und des Gemeindeausschusses einreichen können. Einsprüche müssen schriftlich und innerhalb einer bestimmten Frist eingereicht werden. Der Gemeindeausschuss entscheidet innerhalb von 30 Tagen über die Einsprüche und informiert die Betroffenen.

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Sekretariat

HEILIGBICHL 5, 39013 MOOS IN PASSEIER+39 0473 861119jana.perfler@moosip.bz.it

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

01.10.2024

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Zuletzt aktualisiert: 08.07.2025, 11:34 Uhr

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