Meldeblatt für die Überlassung von Gebäuden

Dieses Dokument ist ein Meldeformular für die Überlassung von Gebäuden.

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Veröffentlichungsdatum

05.06.2025

Beschreibung

Allgemeine Beschreibung


Die Überlassung eines Gebäudes oder Gebäudeteils (durch Verkauf, Miete, Schenkung, Pacht usw.) für mehr als einem Monat ist den lokalen Ordnungskräften (dem Polizeikommissariat oder – wenn es kein solches gibt – dem Bürgermeister) zu melden.


Unter Gebäude versteht man jede Liegenschaft, auch wenn diese unbewohnbar oder für Wohnzwecke ungeeignet ist. Die Überlassungsmeldung wird auf eigenem Vordruck in zweifacher Ausfertigung erstattet und kann im Meldeamt oder Polizeikommissariat abgegeben oder mit eingeschriebenem Brief übermittelt werden. Dem Betroffenen wird eine Empfangsbestätigung ausgestellt. Wird die Erklärung beim Meldeamt abgegeben, leitet dieses eine Kopie davon an die Polizeidirektion (Quästur) von Bozen weiter. Die Überlassung von Gebäuden muss innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden.


Das Meldeblatt muss folgende Angaben enthalten:


•    Personalangaben des Überlassers der Liegenschaft
•    Personalangaben des Übernehmers der Liegenschaft
•    Datum und Zweck der Überlassung
•    Lage der Liegenschaft


Weitere Informationen und das Meldeblatt sind auf den Internet-Seiten der italienischen Polize unter Cessione di fabbricato abrufbar.

Datei

Kontakt

Meldeamt

HEILIGBICHL 5, 39013 MOOS IN PASSEIER+39 0473 861102birgit.pichler@moosip.bz.it

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

05.06.2025

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 09.07.2025, 09:07 Uhr

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