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Der Bürgermeister gibt bekannt, dass das Verwaltungsverfahren im Sinne der Art. 57 und 60 des Landesgesetzes...
27.12.2024
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Der Bürgermeister gibt bekannt, dass das Verwaltungsverfahren im Sinne der Art. 57 und 60 des Landesgesetzes für Raum und Landschaft vom 10. Juli 2018, Nr. 9, für die Abänderung des Durchführungsplanes eingeleitet wird.
Zuletzt aktualisiert: 27.12.2024, 11:30 Uhr